Herzlich Willkommen
bei Ihrer Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Erbrecht in Meerbusch, Krefeld und Düsseldorf
Wir haben uns spezialisiert auf die Beratung des Arbeitsrechts und des Erbrechts.

  • Kündigung durch den Arbeitgeber sowie Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers
  • Aushandeln/Abwehren von Abfindungen
  • Entwerfen von Testamenten, wenn Sie etwas vererben möchten
  • Vertretung in Erbrechtsstreitigkeiten, wenn ein Erbe zu verteilen ist
  • Erstellen Ihrer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Übersicht aktuelle Themen

Wie man durch Adoption Erbschaftssteuer spart

Nicht verwandte Erben, insbesondere Nichten und Neffen, trifft eine hohe Erbschaftssteuer, falls sie als Erben eingesetzt werden sollen. Wer von seiner Tante oder seinem Onkel erbt, hat nur einen Freibetrag von 20.000 €. Alles was darüber hinausgeht, wird je nach Höhe des Vermögens mit einem Steuersatz von 15 bis 43 % Erbschaftssteuer belegt. Gehört zum Nachlass der Tante bzw. des Onkel z.B. ein Grundstück im Wert von 400.000 €, so sind nach Abzug des Freibetrages 380.000 € davon mit 25 % Erbschaftssteuer belegt. Mithin müssen 95.000 € Erbschaftssteuer an das Finanzamt gezahlt werden. Soll ein guter Freund oder Nachbar in den Genuss des Nachlasses kommen, so fallen sogar 30% Erbschaftssteuer an; in unserem Fall also 114.000 €. Im Falle einer Erwachsenenadoption würde

» mehr lesen...

Weitere Tipps zur Vorsorgevollmacht (Generalvollnmacht)

Soll man einen oder mehrere Bevollmächtige benennen?
Dass man mit einer sogenannten Vorsorgevollmacht, einer Betreuungsverfügung und/oder einer Patientenverfügung umfassend Vorsorge für das Alter und/oder Krankheit treffen kann, ist mittlerweile vielen bekannt. Näher eingehen wollen wir heute noch mal auf das Thema Vorsorgevollmacht.

» mehr lesen...

Erbrecht mit Auslandsbezug

Kompliziert aus juristischer Sicht wird es, wenn der Mandant Vermögen im Aus-land hat, eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt oder dauerhaft im Aus-land wohnt. Früher waren solche Fälle selten. Das hat sich geändert. Immer mehr deutsche Staatsangehörige leben im Alter auf Mallorca oder haben Ferienhäuser in Italien oder in Frankreich. Dann stoßen zwei, manchmal noch mehr Rechtsordnungen aufeinander.

» mehr lesen...

Die Risiken des Berliner Testaments

Das Berliner Testament, in dem sich die Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben einsetzen, ist weit verbreitet. Neben einigen Vorteilen hat das Ehegattentestament aber auch seine Tücken.
Ehepartner bzw. eingetragene Lebensgemeinschaften bevorzugen häufig das Berliner Testament, um Verfügungen über den Nachlass zu treffen. Dabei setzen sie sich gegenseitig als Alleinerben ein, wenn der erste Ehegatte verstirbt. Dritte, oft die Kinder oder Nichten und Neffen, sollen dann das Erbe erhalten, wenn auch der Zweite verstirbt. Der Vorteil dieser Regelung liegt auf der Hand: Die materielle Absicherung des Ehepartners bzw. eingetragene

» mehr lesen...

Häufige Irrtümer im Erbrecht Teil 2

Irrtum 5: Wer unter Betreuung steht, kann kein Testament machen
Die Anordnung der rechtlichen Betreuung bedeutet nicht unbedingt, dass der Betreute nicht mehr testierfähig ist. So kann es z. B. sein, dass die Betreuung nur für bestimmte Bereiche, wie z. B. die Gesundheit, angeordnet wurde. Die Einschränkungen des Betreuten sind vielleicht auch gar nicht besonders schwerwiegend und nur zeitweilig vorhanden. Ob eine Person testierfähig ist, muss daher letztlich immer ein fachkundiger Arzt entscheiden. Zu Lebzeiten ist dies ganz einfach machbar, in dem sich der Testierende von

» mehr lesen...

Häufige Irrtümer im Erbrecht Teil 1

Irrtum 1: Ohne Testament erbt der Ehegatte sowieso alles
Wurde kein Testament errichtet, bestimmt das Gesetz, wer Erbe wird. Dies nennt man auch gesetzliche Erbfolge. Sofern Kinder oder Kindeskinder vorhanden sind, erben der überlebende Ehegatte und die Kinder gemeinsam und nicht etwa der überlebende Ehegatte allein. Dies hat zur Folge, dass die Kinder auch mit ins Grundbuch eingetragen werden, falls Immobilien zum Nachlassvermögen des verstorbenen Ehegatten gehören.
Aber auch wenn es keine Kinder oder Kindeskinder gibt, erbt der Ehegatte nicht unbedingt allein. Leben die Eltern des Vorverstorbenen noch oder Geschwister, erben diese einen Teil des Vermögens ihres verstorbenen Kindes

» mehr lesen...

Erbeinsetzung des Pflegenden

Die Erblasser, Ehefrau und Ehemann, haben ein gemeinsames handschriftliches Ehegattentestament errichtet. Zunächst haben sie bestimmt, dass sie sich gegenseitig als Erben des Verstorbenen einsetzen. Nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Ehegatten soll derjenige, der den zuletzt verstorbenen Ehegatten „begleitet und gepflegt hat“ der Alleinerbe sein. Das OLG Köln hatte zu entscheiden, ob diese letzte Bestimmung wirksam ist. Probleme ergeben sich, da das Gesetz vorsieht, dass der Erbe hinreichend bestimmt und eindeutig eingesetzt wird. Da kein Name genannt wurde, könnte die Erbeinsetzung zu unbestimmt und damit unwirksam sein. Erforderlich ist, dass der Erblasser zumindest eindeutig bestimmbar ist. Dafür ist zwar nicht erforderlich, dass man ihn

» mehr lesen...

Der Testamentsvollstrecker

Das zu vererbende Vermögen ist in den letzten Jahren immer größer geworden und wird auch zukünftig noch zunehmen. Haben die Erblasser ein Testament errichtet und eine andere Erbenregelung als die gesetzliche getroffen (was ja auch der Sinn eines Testamentes sein kann), kommt es immer häufiger zu Streitigkeiten zwischen den Bedachten. Dies hat oft langwierige außergerichtliche und noch längere gerichtliche Streitigkeiten zur Folge. Von daher wird das Instrumentarium des Testamentsvollstreckers immer beliebter. Ein Testamentsvollstrecker soll unter anderem den Willen des Erblassers absichern. Das kommt z.B. dann in Betracht, wenn der Erblasser

» mehr lesen...

Erbauseinandersetzung unter Miterben: Wie sich eine Erbengemeinschaft teilt

Ca. 75% der Bevölkerung errichtet kein Testament. Damit wird in dreiviertel aller Erbfälle zwangsweise eine Erbengemeinschaft gebildet: zwischen dem überlebenden Ehegatten und den Kindern des Erblassers - unter Umständen auch mit Kindern aus einer anderen Ehe oder aus einer nichtehelichen Beziehung - zwischen Geschwistern, zwischen dem (Ehe-) Partner und SchwägerInnen oder Nichten und Neffen. Oder sogar zwischen entfernten Verwandten, die man überhaupt nicht kennt. Es handelt sich hierbei um eine so genannte Liquidationsgemeinschaft, die nicht auf Dauer sondern auf die Teilung des vorhandenen Nachlasses unter den jeweiligen Miterben ausgerichtet ist. Besteht der Nachlass nur aus Bankvermögen, so ist er gemäß den jeweiligen Erbquoten unter den Erben aufzuteilen. Dies ist in der Regel unproblematisch. Probleme ergeben sich dann,

» mehr lesen...

Basiswissen im Pflichtteilsrecht

Beratungsbedarf im Hinblick auf den Pflichtteil entsteht vor und nach dem Erbfall.
  1. 1
  2. Bereits vor dem Erbfall sollten sich die zukünftigen Erblasser Gedanken über das Pflichtteilsrecht machen, wenn die liquiden Mittel nicht ausreichen, um dem Pflichtteilsberechtigten seinen Anteil auszuzahlen.
  3. 2
  4. Wenn der Erbfall bereits eingetreten ist, geht es darum, für den Pflichtteilsberechtigten dessen Ansprüche geltend zu machen oder für den Erben abzuwehren.

» mehr lesen...

ARBEITSRECHT: Infos im Spezialblog

Seit Anfang Oktober 2013 habe ich einen Blog speziell nur zum Arbeitsrecht.
Sie finden ihn unter www.arbeitsrecht-news.de.
Darin finden sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitneher Informationen zu den Themen Kündigung, Arbeitszeugnis etc.

Erbschaftsteuern sparen

Wie Sie ein steuerlich günstiges Testament verfassen

In der Praxis kommen i.d.R. zwei Fälle vor, bei denen die Erbschaftsteuer relevant werden kann: zum einen nicht selten verfügen heute potentielle Erblasser über ein, zwei oder sogar drei Immobilien, die es zu vererben gilt. Dann werden die Freibeträge für Ehegatten (500.000 €) und Kinder (400.000 €) schnell erreicht. Oder es wird Vermögen an einen nicht ehelichen Lebenspartner oder an eine Nichte/Neffen vererbt, weil keine eigenen

» mehr lesen...

Erbauseinandersetzung unter Miterben

Wie sich eine Erbengemeinschaft teilt

Ca. 75% der Bevölkerung errichten kein Testament. Damit wird in dreiviertel aller Erbfälle zwangsweise eine Erbengemeinschaft gebildet: zwischen dem überlebenden Ehegatten und den Kindern des Erblassers - unter Umständen auch mit Kindern aus einer anderen Ehe oder aus einer nichtehelichen Beziehung - zwischen Geschwistern, zwischen dem (Ehe-) Partner und SchwägerInnen oder Nichten und Neffen. Oder sogar zwischen entfernten Verwandten, die man überhaupt nicht kennt. Es handelt sich hierbei um eine so genannte Liquidationsgemeinschaft, die nicht auf Dauer sondern auf die Teilung des vorhandenen Nachlasses unter den jeweiligen Miterben ausgerichtet ist. Besteht der Nachlass nur aus Bankvermögen,

» mehr lesen...

Pflichtteilsberechtigte erben

Zunächst ist einmal zu klären, ob überhaupt Pflichtteilsrechte bestehen. Pflichtteilsberechtigt ist der Ehegatte bzw. der eingetragene Lebenspartner. Ebenso die Kinder. Aber auch die Eltern, wenn keine Kinder vorhanden sind, erben einen Pflichtteil mit. In der Praxis ist der häufigste Fall, dass sich die Ehegatten vor Pflichtteilsansprüchen der Kinder oder Stiefkinder absichern wollen. Selbst wenn

» mehr lesen...

Hausbesuche durch Anwalt in Krefeld im Erbrecht

Oft möchten Mandanten noch ihren letzten Willen regeln und benötigt einen spezialisierten Anwalt für Erbrecht. Aus gesundheitlichen Gründen sind sie aber nicht mehr in der Lage, eine Kanzlei aufzusuchen.
Auch dafür bieten wir eine Lösung durch unsere kostenlosen Hausbesuche in Krefeld.

» mehr lesen...

Arbeitsrecht: Zum Anwalt bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber

Bei einer arbeitsrechtlichen Kündigung können Arbeitgeber viele Fehler machen:
Zunächst reicht es nicht aus, wenn die Kündigung nur mündlich ausgesprochen wurde. Vielmehr ist sie nun in Schriftform notwendig.

» mehr lesen...

Grunderwerbssteuer steigt in Krefeld

Für alle, die am Erwerb einer in Krefeld oder in Nordrhein-Westfalen gelegenen Immobilie interessiert sind, gilt ab dem 01.10.2011 ein Grunderwerbssteuersatz von 5% statt bisher 3,5%. Das sind pro 100.000,00 € Kaufpreis 1.500,00 € mehr an Steuern.

» mehr lesen...

Testamente oft fehlerhaft - Wie Sie beim Erben Nachteile vermeiden

Nur jeder Vierte hat ein Testament gefertigt. Und das weist oft erhebliche Fehler auf, z.B. weil Vorlagen ungeprüft übernommen werden. In der Regel ist die Form (handschriftlich) eingehalten). Aber gerade im Erbrecht kommt es auf die exakte Formulierung an. Egal ob es darum geht, dass zunächst der Ehepartner abgesichert ist, lediglich ein Pflichtteil ausgezahlt werden soll oder der Testierende eine genaue Vorstellung von der Aufteilung des Vermögens hat: hier schleichen sich für Laien – aufgrund der komplexen Materien fast zwangsläufig – Fehler und Ergebnisse ein, die nicht gewollt sind. So hatte zum

» mehr lesen...

Ihre Rechte als Miterbe und Pflichtteilsberechtigter

Immer wieder wenden sich Mandanten Rat suchend an uns, wenn ein Elternteil verstorben ist, ein Geschwisterteil jedoch die Auszahlung des Erbes verweigert. Oder erst gar nicht ordnungsgemäß über den Nachlass Auskunft erteilt wird. Oft ist es so, dass der Haupterbe irgend welche selbstverfassten Tabellen über das Vermögen des Erblassers vorlegt und/oder den Wert von Immobilien selbst schätzt.

» mehr lesen...

Pflichtteil: Umfangreiche Auskunftspflicht des Erben

Immer wieder kommt es vor, dass ein Geschwisterteil von den Eltern auf den Pflichtteil gesetzt wird. In der Regel hat das nachvollziehbarer Gründe, denn Eltern haben grundsätzlich das Bedürfnis, alle Kinder gleichzustellen. War aber z.B. ein Kind zu Lebzeiten der Eltern sehr unzuverlässig, hat sich überhaupt nicht um die Eltern gekümmert, war vielleicht sogar kriminell oder hatte Suchtprobleme, dann ist es nicht selten, dass das „schwarze Schaf“ auf den Pflichtteil gesetzt wird.

» mehr lesen...

Neues zum Berliner Testament: Wie sich der überlebende Ehegatte absichert

Das Berliner Testament ist eine beliebte Variante des Testamentes bei Ehepaaren. Hier setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Erben ein und gehen davon aus, dass der Ehepartner Alleinerbe ist. Oft wird jedoch übersehen, dass den Kindern im 1. Erbfall (oder auch den Eltern, sofern sie noch leben und keine Kinder vorhanden sind) trotz dieses Testamentes ein Pflichtteil zusteht. Das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbes. Bei einem Ehepaar, das im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt und das 2 Kinder hat, beträgt im 1. Erbfall der Pflichtteil des Kindes 1/8 vom gesamten geerbten Vermögen.

» mehr lesen...

Patientenverfügung seit 01.09.2009 gesetzlich geregelt

Für den Fall, dass Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr über Ihre Krankenbehandlung entscheiden können bzw. Ihren Willen nicht mehr bilden oder verständlich ausdrücken können, verfassen immer mehr Menschen eine sog. Patientenverfügung. Dabei ist seit dem 01.09.2010 zu beachten, dass in der Patientenverfügung eine bzw. mehrere bestimmte Krankheits- oder Behandlungssituationen beschrieben sind und der Arzt bestimmte ärztliche Maßnahmen durchzuführen oder aber zu unterlassen hat.

» mehr lesen...

Anwalt für Erbrecht in Krefeld

Die Niederlassung der Anwalts-Kanzlei Jurgeleit für Arbeitsrecht und Erbrecht in Krefeld Fischeln wird demnächst eröffnet werden. Bis dahin haben die Krefelder Mandanten die Möglichkeit, zwischen einem Besuch in der Hauptkanzlei in Meerbusch-Osterath (4 km vom Standort Krefeld entfernt) oder einem Hausbesuch.

» mehr lesen...

Erbschaftsteuern sparen: Wie Sie ein steuerlich günstiges Testament verfassen

In der Praxis kommen i.d.R. zwei Fälle vor, bei denen die Erbschaftsteuer relevant werden kann: zum einen nicht selten verfügen heute potentielle Erblasser über ein, zwei oder sogar drei Immobilien, die es zu vererben gilt. Dann werden die Freibeträge für Ehegatten (500.000 €) und Kinder (400.000 €) schnell erreicht. Oder es wird Vermögen an einen nicht ehelichen Lebenspartner oder an eine Nichte/Neffen vererbt, weil keine eigenen Kinder da sind oder weil die erbberechtigten Kinder erbunwürdig sind. Sollen der nichteheliche Lebenspartner oder entfernte Verwandte erben, dann liegt der Freibetrag sogar nur bei 20.000 €. In beiden Fällen gilt, das Vermögen auch nach steuerlich günstigen Gesichtspunkten aufzuteilen, wenn die Freibeträge erreicht werden.

» mehr lesen...

Anwalt für Arbeitsrecht in Meerbusch

Als spezialisierte Kanzlei für Arbeits- und Erbrecht fragen Mandanten immer nach ihren Rechten als Arbeitnehmer. Nicht nur in Zeiten der Wirtschaftskrise ist die Kündigung ein Thema. Und damit die Frage nach der Abfindung.
Um es vorweg zu sagen: ein Recht auf eine Abfindung besteht nicht. ABER: i.d.R. werden viele Arbeitsgerichtsprozesse mit der Zahlung einer Abfindung beendet.

Wer haftet für die Beerdigungskosten?

Allgemein bekannt ist, dass die Erben die Beerdigungskosten zu tragen haben. Dies ergibt sich aus § 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Nicht selten ist es aber der Fall, dass kein Geld für die Beerdigung vorhanden ist oder Kinder zu ihren verstorbenen Eltern keinen Kontakt mehr hatten und der verstorbene Elternteil in einem Pflegeheim die letzte Zeit seines Lebens verbrachte . Da das Sozialamt drei Jahre lang die Heimkosten von den gesetzlichen Erben, und damit auch von den Kindern, zurückverlangen kann, stellt sich die Frage, ob es für das Kind nicht besser ist, wenn es das Erbe ausschlägt. Dies ist insbesondere dann anzuraten, wenn das Vermögen des Verstorbenen bereits zum größten Teil zu Lebzeiten übertragen worden ist oder kein großes Vermögen vorhanden ist.

» mehr lesen...

Neues Erbrecht ab 01.01.2010

Der Gesetzgeber hat auch für das Jahr 2010 Änderungen im Erbrecht beschlossen und die 2. Erbrechtsreform innerhalb eines Jahres in Kraft treten lassen. Zur Erinnerung: die erste Erbrechtsreform mit Wirkung zum 01.01.2009 betraf hauptsächlich die Erbschaftssteuer sowie die erhöhten Freibeträge.
Ab dem 01.01.2010 ist zu beachten, dass die regelmäßige Verjährungsfrist von erbrechtlichen Ansprüchen nun 3 Jahre beträgt. Die vorherige Verjährungsfrist von 30 Jahren gilt nun nur noch in wenigen Ausnahmefällen.
Pflegende Abkömmlinge, also Kinder, die ihre Eltern pflegen, erhalten ab dem 01.01.2010 eine Entschädigung für Pflegeleistungen, auch wenn sie für die Pflege nicht auf eigenes Einkommen verzichtet haben. Entgegen der ursprünglich geplanten Gesetzesänderung ist diese Erbrechtsreform nur marginal und es gilt die Pflegenden abzusichern, damit sie einen gerechten Ausgleich für ihren Einsatz erhalten.
Auch die Voraussetzungen für einen möglichen Pflichtteilsentzug sind geändert worden. Nach wie vor gilt, das gesetzliche Erbe nur in einigen Ausnahmefällen ihren Pflichtteil entzogen bekommen können.

Anwalt in Meerbusch für Erbrecht

Als spezialisierter Anwalt in Meerbusch für Erbrecht beschäftigt sich Rechtsanwältin Delia Jurgeleit bereits seit ihrem Studium mit dem Erbrecht, das kein Pflichtfach an der Uni ist.
Die 1. Vorlesung im Erbrecht bei Professor Schindler fing mit einer Frage an: "Verstehen Sie sich gut mit Ihrer Familie" Der ganze Hörsaal nickte. "Haben Sie schon einmal zusammen geerbt?" Der ambitionierten Studenten schüttelten den Kopf. "Sehen Sie!", sagte die sonore Stimme.
Und so zeigt es sich auch in der Praxis:
Familien, die mittlerweile ein kleines Vermögen angehäuft haben, gibt es in der heutigen Zeit nicht wenige. Bereits das in guter Lage befindliche Einfamilienhaus stellt oft ein beträchtliches Vermögen dar. Hier kommt es im Erbfall oft zu Streitigkeiten in der Familie, die bei guter erbrechtlicher Vorsorge hätte verhindert werden können.

Erben und Vererben

  1. Sie überlegen, wem Sie Ihr Vermögen (Haus, Geld, Aktien) vermachen und am meisten Erbschaftssteuer sparen?
  2. Sie haben pflegebedürftige Eltern, aber nur Sie und nicht Ihre Geschwister kümmern sich um sie? Können Sie Ihre Arbeit entlohnt bekommen?
  3. Was ist ein Pflichtteil und wie hoch ist er?
Wenn Sie sich über diese Fragen Gedanken machen, sollten Sie einen Anwalt kontaktieren.

Anwalt für Arbeitsrecht in Krefeld

Seit 2014 ist die Kanzlei Jurgeleit auch mit dem Schwerpunkt in Krefeld tätig.

Kündigung durch den Arbeitgeber in Meerbusch

Auch in Meerbusch, die Stadt der Millionäre, häufen sich die Kündigungen durch den Arbeitgeber. Wird die Kündigung vom Arbeitgeber gegen seine Mitarbeiter ausgesprochen, sind folgende Punkte zu beachten:

  • Die Kündigungsfristen: gestzliche und vertragliche.
  • Gegebenenfalls unterschiedliche Fristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
  • Wer muss die Kündigung unterschreiben?
  • Wann wird oder muss sich der Arbeitnehmer gegen die Kündigung wehren, weil er eine Sperre des Arbeitslosengeldes erhält ?
  • Was muss im Kündigungsschreiben drin stehen? Die Kündigungsgründe? Und welche können das sein?
  • Welche Ansprüche hat der Arbeitnehmer bei einer Kündigung des Arbeitsvertrages? Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abfindung?

  • Vorsicht, es kommt immer auf den Einzelfall an!