Pflichtteilsberechtigte erben
die eigenen Kindern oft keine Pflichtteilsansprüche gegen die eigenen Eltern geltend machen wollen, ändert sich die Lage zu fast 100%, wenn es sich um eine sog. Patchwork-Familie handelt. Denn wenn der eigene Elternteil verstirbt und nur der "Stiefvater" oder die Stiefmutter übrigbleibt, besteht kein Grund, diese zu "schonen". Denn nach dem Tod des Stiefelternteils besteht die große Gefahr, dass das Erbe in den Familienzweig des Stiefelternteils geht. Um das zu verhindern, müssen testamentarische Vereinbarungen getroffen werden.

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