Patientenverfügung seit 01.09.2009 gesetzlich geregelt
Der Betreuer bzw. Bevollmächtigte und der Arzt müssen prüfen, ob die in der Patientenverfügung beschriebene Situation aktuell vorliegt und set-zen dann den Willen des Patienten durch. Ist der Arzt der Ansicht, dass die in der Patientenverfügung beschriebene Behandlungssituation nicht vorliegt, muss der Betreuer/Bevolllmächtigter gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Tipp: Wer bereits eine Patientenverfügung verfasst hat, sollte überprüfen, ob sie noch den gesetzlichen Anforderungen gem. § 1901a BGB entspricht.
©Rechtsanwältin Delia Jurgeleit

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