Ihre Rechte als Miterbe und Pflichtteilsberechtigter
Miterben bzw. Pflichtteilberechtigte haben jedoch einen umfassenden Auskunftsanspruch im Hinblick auf das
Bankvermögen und dass der Wert einer Immobilie von einem neutralen Wertgutachter geschätzt wird. Doch Vorsicht: ein Gutachten, dass nicht von einem Gericht in Auftrag gegeben wird, muss von keiner Partei anerkannt werden. Es liegt in der Natur der Sache, dass derjenige, der einen Pflichtteilanspruch hat, den Wert eines Hauses höher einschätzt, als derjenige, der den Erbteil auszahlen muss. Hier ist eine gute Verhandlungsstrategie hilfreich. Beachten Sie auch, dass Pflichtteilsansprüche in drei Jahren verjähren.

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