Wie man durch Adoption Erbschaftssteuer spart
keine Erbschaftssteuer anfallen.

In vielen Fällen lässt sich hier durch eine Erwachsenenadoption legal Abhilfe schaffen. Denn in Deutschland können auch volljährige Personen als Kind adoptiert werden. Dies setzt voraus, dass eine enge persönliche Bindung zwischen den Personen besteht. Wann dies der Fall ist, hat der Bundesgerichtshof in vielen Einzelfällen unterschiedlich entschieden. Dies kann bei kinderlosen Paaren z.B. gegenüber ihren Patenkindern der Fall sein.

Die Erwachsenenadoption führt dazu, dass zwischen den Beteiligten grundsätzlich die gleichen rechtlichen Beziehungen gelten, wie zwischen Eltern und ihren Kindern. Dies bedeutet unter anderem auch, dass gegenseitige Unterhaltspflichten bestehen. Auch der Geburtsname des Adoptierten ändert sich.

Eine Erwachsenenadoption führt in der Regel dazu, dass keine Erbschaftssteuer mehr gezahlt werden muss.

Der Ablauf sieht vor, dass der sogenannte Adoptionsantrag notariell beurkundet wird und beim Familiengericht eingereicht wird. Wichtig ist, sich zunächst über die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Erwachsenenadoption umfassend zu informieren und sodann einen ausführlichen Adoptionsantrag zu entwerfen, der dann vom Familiengericht geprüft und genehmigt wird.

© Rechtsanwältin Delia Jurgeleit, Meerbusch und Krefeld

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