Grunderwerbssteuer steigt in Krefeld
Unter die Gesetzesänderung fällt nicht nur der Immobilienkauf von Dritten sondern auch Übertragungen zu Lebzeiten von Eltern an Kindern (auch vorweggenommene Erbfolge genannt), wenn diese Übertragung mit einer Gegenleistung erfolgt.

Wer den höheren Steuersatz vermeiden will, muss den Kaufvertrag bis spätestens zum 30.09.2011 beim Notar unterschrieben haben. Entscheidend ist also die notarielle Beurkundung des Übertragungsvertrages und nicht die tatsächliche Eigentümerumschreibung im Grundbuch.

Aber Vorsicht:
Hängt die Wirksamkeit des Kaufvertrages von einem weiteren Umstand ab, muss dieser zusätzlich zum Vertragsschluss bis spätestens zum 30.09.2011 eingetreten sein, damit nicht die erhöhte Grunderwerbsteuer anfällt.

Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft der Veräußerung einer Eigentumswohnung zustimmen muss.

Und bedenken Sie bei Ihren Planungen auch, dass der Notar den Kaufvertragsentwurf in der Regel 14 Tage vor Unterschrift an die Parteien übersendet haben soll. Und das die Notare spätestens ab September einen regen Zulauf haben werden.

Selbstverständlich sollte sein, dass eine Immobilie nicht allein wegen der Steuererhöhung gekauft wird.

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