Damit sich der Mandant einen ersten Eindruck verschaffen kann (von der Rechtslage, dem Rechtsanwalt, der Kanzlei, den Mitarbeitern) hat der Gesetzgeber für Verbraucher (außer für Arbeitnehmer) auf 190 € zzgl. MWSt, also 226,10 € gedeckelt.
Diese Erstberatungsgebühr wird angerechnet, wenn die Beratung bzw. Vertretung fortgesetzt wird.
Von daher entsteht der Eindruck, dass das erste Gespräch kostenlos ist. Was es auch im Falle einer Fortsetzung der Beratung ist. Bleibt es jedoch bei der Erstberatung, sind die Kosten in Höhe von 226,10 € zu zahlen.
Dabei ist zu beachten, dass dies die Kosten tatsächlich nur für ein erstes Gespräch, egal ob in der Kanzlei, am Telefon oder bei dem Mandanten (zu Hause) gelten. D.h. finden weitere Gespräche und Beratungen statt, erhöhen sich die Kosten.
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