Kosten
Kosten für das erste Gespräch
Damit sich der Mandant einen ersten Eindruck verschaffen kann (von der Rechtslage, dem Rechtsanwalt, der Kanzlei, den Mitarbeitern) hat der Gesetzgeber für Verbraucher (außer für Arbeitnehmer) auf 190 € zzgl. MWSt, also 226,10 € gedeckelt.

Diese Erstberatungsgebühr wird angerechnet, wenn die Beratung bzw. Vertretung fortgesetzt wird.
Von daher entsteht der Eindruck, dass das erste Gespräch kostenlos ist. Was es auch im Falle einer Fortsetzung der Beratung ist. Bleibt es jedoch bei der Erstberatung, sind die Kosten in Höhe von 226,10 € zu zahlen.

Dabei ist zu beachten, dass dies die Kosten tatsächlich nur für ein erstes Gespräch, egal ob in der Kanzlei, am Telefon oder bei dem Mandanten (zu Hause) gelten. D.h. finden weitere Gespräche und Beratungen statt, erhöhen sich die Kosten.
Kosten für Beratung und Vertretung
Entschließt sich der Mandant, uns mit der Angelegenheit zu betrauen, wird er am Ende des Erstberatungsgespräches über die voraussichtlichen Kosten informiert.

Leider ist Rechtsberatung nicht mit einem Brötcheneinkauf vergleichbar, so dass die Kosten am Ende nicht immer vorhersehbar sind. Auch kommt es darauf an, wie die Gegenseite reagiert. Ist nicht viel Schriftverkehr notwendig, ist es sicherlich kostengünstiger, als wenn man einen Vergleich abschließt. Auch ein Gerichtsverfahren erhöht die Kosten.

Wenn wir mit Ihnen nach der gesetzlichen Gebührenordnung abrechnen, ist dies mit einem Festpreis für verschiedene Abschnitte vergleichbar. Abschnitte können sein:
1. Geltendmachung / Abwehr von Ansprüchen
2. Außergerichtliche Einigung (oft im Arbeits- und Pflichtteilsrecht)
3. Gerichtliche Außeinandersetzung.

Wir möchten fair sein und gehen davon aus, dass dies auch unsere Mandanten sind.