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Arbeitsrecht
Kündigungen
sind ein zentrales Thema sowohl für den Arbeitgeber also auch den Arbeitnehmer. Daher nachfolgende

Fragen und Antworten bei arbeitgeberseitiger Kündigung
Wann sollte man sich an einen Anwalt wenden?
Der Arbeitnehmer am besten bereits dann, wenn die Kündigung "in Aussicht gestellt" wurde; also noch nicht schriftlich vorliegt. Spätestens jedoch dann, wenn sie - meist persönlich - übergeben worden ist. Wenn mehr als drei Wochen nach Zugang der Kündigung vergangen sind, kann i.d.R. nichts mehr unternommen werden.
Der Arbeitgeber so früh wie möglich. Spätestens dann, wenn er sich entschlossen hat, eine Kündigung auszusprechen, dies aber noch nicht getan hat.

Soll man den Empfang der Kündigung bestätigen? Ja.
Für den Arbeitnehmer ändert dies nichts und der Arbeitgeber benötigt den Zugang der Kündigung zum Nachweis.

Gibt es Fristen zu beachten? Ja.
Für den Arbeitnehmer die sog. Drei-Wochen-Frist, wenn sich der Arbeitnehmer gegen die Kündigung wehren möchte (sog. Kündigungsschutzklage).
Für den Arbeitgeber die Kündigungsfristen.

Muss der Arbeitgeber bei Kündigungen immer eine Abfindung zahlen? Nein.
Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel!

Wer trägt die Gerichts- und Anwaltskosten und wie hoch sind diese?
Anders als bei anderen Gerichtsverfahren trägt in der ersten Instanz jede Partei die Anwaltskosten selber - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Die Höhe der Kosten ist unterschiedlich und hängt von der Art der möglichen Ansprüche und dem Stand des Verfahrens ab.

Sollte man trotzdem einen Rechtsanwalt aufsuchen? Das kommt darauf an.
Einen anwaltlichen Rat sollten Sie einholen,
1. weil die Kündigung oft aus formellen Gründen unwirksam ist. Dann muss der Arbeitnehmer zumindest bis zur nächstmöglichen Kündigungsfrist beschäftigt und bezahlt werden.
2. weil es meistens doch eine Abfindung gibt. Die Höhe ist einzelfallabhänigig und bedarf einer ausführlichen rechtlichen Prüfung. Je nach Interessenslage des Mandanten wird der Anwalt eine höhere oder niedrigere Abfindung aushandeln.
3. weil nur der Rechtsanwalt alle Ansprüche des Arbeitnehmers kennt und nur er sie vollständig geltend machen wird.
4. weil der Arbeitgeber vielfältigen Ansprüchen, auch z.B. der Agentur für Arbeit, ausgesetzt ist. Nur fachlich qualifizierte Anwälte klären auf.
5. wenn die Kosten für den Rechtsanwalt ersetzt werden: der Arbeitnehmer hat eine Rechtsschutzversicherung oder einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe oder eine gerichtliche Klärung für den weiteren Lebensweg des Arbeitnehmers notwendig ist (z.B. bei einer fristlosen Kündigung).

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage eingereicht hat:
Nach ca. 3 - 6 Wochen wird ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht anberaumt. 80 % aller Streitigkeiten werden bereits zu diesem Zeitpunkt beigelegt, so dass die Parteien schnell Klarheit erreichen.

Gibt es für den Arbeitnehmer ein Leben nach der Kündigung? JA!
Alternativen gibt es immer! Möglicherweise bietet sich ein Bewerbungstraining an. Auch die Möglichkeit einer selbständigen Existenz sollte nicht von vornherein abgelehnt werden.